Der geänderte Beihilferahmen sieht insbesondere folgende Neuerungen vor:
- Erhöhung der Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf € 2,3 Mio. (bislang € 1,8 Mio.)
- Erhöhung der Obergrenzen für Fixkostenhilfe auf € 12 Mio. (bislang € 10 Mio.)
- Verlängerung des Befristeten Rahmens bis 30.6.2022 (bislang Befristung bis 31.12.2021)
- Weitere Möglichkeiten zur Restrukturierung von Krediten
- Einführung von zwei neuen Förderinstrumenten: „Investitionshilfen für einen nachhaltigen Wiederaufbau“ und „Liquiditätshilfen“.
Zahlreiche deutsche Hilfsmaßnahmen während der Pandemie haben ihre beihilferechtliche Grundlage in dem Befristeten Rahmen der Europäischen Kommission. Hierauf gestützt sind beispielsweise die Überbrückungshilfe, verschiedene KfW-Kredite sowie Teile der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe). Mit den heute beschlossenen Änderungen wird der beihilferechtliche Spielraum für eine effektive Unterstützung der Unternehmen in der Pandemie erweitert und konsolidiert.
Die Pressemitteilung des BMWi zu diesem Thema finden Sie hier…