Unternehmen und Soloselbstständige, die auch im ersten Quartal 2022 noch mit coronabedingten Umsatzeinbrüchen von mindestens 30 Prozent rechnen, sollen weiterhin Zugang zu den genannten Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes erhalten. Dies entschied die Ministerpräsidentenkonferenz Ende letzter Woche. Details zum Antragszeitraum sind noch nicht bekannt. Aktuell können die Hilfen für den Förderzeitraum bis Ende Dezember 2021 beantragt werden.