Dies entspricht Forderungen von IHA und DEHOGA, die seit Beginn der Corona-Krise eine 100%ige Haftungsfreistellung bei Liquiditätshilfen gefordert. haben. Wir begrüßen daher, dass dies jetzt bei Darlehen von bis zu 800.000 Euro ermöglicht wird. Aus unserer Sicht sollten aber auch noch die Tilgungsfristen für die KfW-Unternehmer-Kredite von fünf auf mindestens zehn Jahre verlängert werden.
Trotz der Nachbesserungen der Bundesregierung bleibt dennoch festzuhalten, dass mittelständische Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern weiterhin allein Liquiditätshilfen als Unterstützung erhalten und am Ende der Krise mit hohen Kreditverbindlichkeiten dastehen werden. Daher fordern DEHOGA und IHA weiterhin gemeinsam die Auflage eines staatlichen Rettungsfonds für das Gastgewerbe, wie er in der Vergangenheit zum Beispiel für die Landwirtschaft eingerichtet wurde.