Verpackungsgesetz

Seit dem 1. Januar 2019 gilt auch das neue Verpackungsgesetz. Dieses bringt eine Reihe von Registrierungs- und Dokumentationspflichten mit sich, insbesondere bei Nutzung von Verpackungen für selbst hergestellte Waren und für Serviceverpackungen. Dies sind Verpackungen, die vor Ort mit Getränken oder Speisen befüllt werden (Coffee-to-go-Becher, Pizzakartons). Ein ausführliches Merkblatt dazu finden Sie auf der Webseite des DEHOGA Berlin im Downloadbereich.