Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus in Berlin

Inhaltsverzeichnis

  • Änderungsverordnungen
  • 1. Teil Bestimmungen für Veranstaltungen und Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens
  • 2. Teil Bestimmungen für Krankenhäuser und Pflegeheime, für Leistungen der Eingliederungshilfe sowie für Leistungen nach dem 8. Kapitel des SGB XII und ähnliche Einrichtungen
  • 3. Teil Bestimmungen für Schulen und Bildungseinrichtungen nach dem Schulgesetz und für Tageseinrichtungen und Angebote der Kindertagespflege nach dem Kindertagesförderungsgesetz
  • 4. Teil Bestimmungen für Einrichtungen im Bereich Wissenschaft und Forschung
  • 5. Teil Vorübergehende Kontaktbeschränkungen
  • 6. Teil Schlussvorschriften

Änderungsverordnungen

Bitte beachten: Der Senat hat am 19. März eine Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung beschlossen.
Am 21. März hat der Senat eine Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung beschlossen, die am 22. März in Kraft tritt.

Diese Änderungen sind in der nachfolgenden Verordnung mit Stand 22.03.2020 berücksichtigt.

Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der
Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin

Quelle: www.berlin.de