Die Einsparvorgaben betreffen das Beheizen von Wohnungen und Pools, die Höchsttemperaturen für Luft und Warmwasser in öffentlichen Arbeitsstätten sowie die nächtliche Beleuchtung von Gebäuden, Denkmälern und Werbeanlagen. Der Protest des DEHOGA hatte im vergangenen Herbst bewirkt, dass Namenszüge von Betrieben während der Öffnungszeiten auch nach 22 Uhr weiter beleuchtet werden dürfen.
Die Verordnung war am 1. September 2022 in Kraft getreten. Hintergrund war das Ausrufen der Frühwarn- bzw. Alarmstufe im Notfallplan Erdgas durch die Bundesregierung im März bzw. Sommer 2022, um eine Gasmangellage infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu verhindern.