· Die bisherige Ausbildungsprämie für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau halten, wird für das nächste Ausbildungsjahr von 2.000 Euro auf 4.000 Euro erhöht.
· Die Ausbildungsprämie plus für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau steigern, wird für das nächste Ausbildungsjahr von 3.000 Euro auf 6.000 Euro erhöht.
· Kleinstunternehmen mit bis zu vier Beschäftigten, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten, erhalten einen Sonderzuschuss von pauschal 1.000 Euro, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben (Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen)
· Die Übernahmeprämie für Azubis, deren Ausbildungsplatz infolge einer Insolvenz wegfällt, wird auf 6.000 Euro verdoppelt. Die Prämie wird auch dann gezahlt, wenn Auszubildende übernommen werden, deren Ausbildungsvertrag pandemiebedingt gekündigt oder aufgelöst wurde.
· Zukünftig wird es neben dem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung auch einen Zuschuss zur Ausbildervergütung geben, um Auszubildende und Ausbilder trotz Kurzarbeit im Unternehmen zu halten.
· Die Leistungen können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten beziehen. Bisher liegt die Grenze bei 249 Beschäftigten.
Die Hilfen können bei der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern beantragt werden.
Quelle: Wirtschaftsförderung Reinickendorf