Noch immer sind viele Betriebe massiv von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Das Bundesministerium für Finanzen ermöglicht auf Antrag vereinfachte Steuerstundungen und die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen. Anträge auf Steuerstundungen und Aussetzung der Vollstreckungsmaßnahmen sind unter Darlegung der Verhältnisse bis zum 31. März 2022 zu stellen.
Weitere Details finden Sie in dem hier verlinkten BMF-Schreiben.