1. Informationen zum Antragsverfahren und zur Abrechnung des Kurzarbeitergeldes
Um möglichst zügig die Anträge der Unternehmen bearbeiten zu können, ist deren Vollständigkeit wichtig. Die Tücke liegt dabei im Detail – folgende Informationen helfen:
- unser Serviceportal www.dafürsie.de
- Erklärvideos zum Kurzarbeitergeld und zur Antragstellung
- Kurzarbeitergeld Informationen
Die konkrete Abrechnung des Kurzarbeitergeldes erfolgt auf Antrag unter Vorlage der Abrechnungsunterlagen. Die Erstattung des Kurzarbeitergeldes an die Unternehmen erfolgt rückwirkend.
- unverbindliche Berechnungsgrundlage für Kurzarbeitergeld
- Antrag auf Kurzarbeitergeld
- Kurzarbeitergeld-Abrechnungsliste
- weiterführende Hinweise zum Antragsverfahren
- Kurzarbeitgeld-FAQ zum Antragsverfahren und Abrechnung
2. Informationen zum Hinzuverdienst während der Kurzarbeit
Kurzarbeitergeld - Hinzuverdienst
3. Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung
Kurzarbeitergeld - Arbeitnehmerüberlassung
Folgende Fehler sollten vermieden werden, um eine zügige Antragsbearbeitung zu gewährleisten:
- Unterschriften fehlen
- Arbeitszeitausfälle werden nicht richtig dargestellt
- Arbeitnehmer können nicht ausreichend identifiziert werden
- Angaben zur Gesamtzahl beschäftigter Mitarbeiter und / oder Kurzarbeiter fehlen
- Adressänderungen werden nicht an die Betriebsnummernstelle gegeben bzw. stimmen dann nicht mit der in der Anzeige genannten Adresse überein
- Betriebsnummer fehlt oder stimmt nicht
- Es werden nur der Antrag oder nur die Abrechnungsliste eingereicht (beide Unterlagen sind erforderlich)
- Vollmacht des Steuerberaters fehlt
- Es wird nicht die aktuelle Version der Vordrucke verwendet (lag bzw. liegt teilweise auch an Lohnabrechnungsprogrammen, da deren Anbieter ihre Software erst noch aktualisieren mussten)
- Kug-Stammnummer fehlt
- Bankverbindung nicht lesbar
- Angaben zum Soll- und Ist-Entgelt auf Antrag fehlen
Weitere Hilfen zum Kug