Auf unser völliges Unverständnis stößt, dass die Bundesregierung nicht allen Hotels in Deutschland nach dem Grad der Betroffenheit helfen will. Nein, sie selektiert und greift damit ohne Rechtfertigung und Not massiv in den Markt ein. Denn die Überbrückungshilfe soll nicht pro Betriebsstätte, sondern unter Anwendung eines „Konsolidierungsgebots“ nur pro Unternehmen gewährt werden.
Mit anderen Worten: Die Zufälligkeit der Rechtsform und nicht das Ausmaß der Not soll über Rettung oder Insolvenz entscheiden. Hotelketten mit Franchisepartnern wird geholfen, während unternehmergeführte, mittelständische Hotelketten leer ausgehen. Das ist inakzeptabel.
Die Bundesregierung wird ihre Hände nicht in Unschuld desinfizieren können. Bundestag und Bundesrat müssen trotz der Beratungen im Schnellverfahren diesen Kardinalfehler im Regierungsentwurf unbedingt noch korrigieren!