Umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Berliner Wirtschaft

Aus der Sitzung des Senats am 21. Juli 2020:

Im Rahmen der umfassenden Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie legt das Land Berlin auf Vorlage von Senatorin Ramona Pop zahlreiche Wirtschaftsförderprogramme auf.

Senatorin Ramona Pop: „Diese Krise trifft unsere Wirtschaft hart. Mit Soforthilfen haben der Bund und das Land Berlin sehr schnell reagiert und unsere Unternehmen stabilisiert. Wir übernehmen weiter Verantwortung und legen umfangreiche Förderungsmaßnahmen auf, um die Unternehmerinnen und Unternehmer zu unterstützen und gleichzeitig die Konjunktur anzukurbeln.“

  • Überbrückungshilfe: Die Mittel des Bundes sind für Überbrückungshilfen an Unternehmen aller Branchen, an Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb vorgesehen, deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Die Mittel sind als Billigkeitsleistungen zur Finanzierung von fortlaufenden betrieblichen Fixkosten der Antragsteller für die Monate Juni bis August 2020 vorgesehen.
    Die Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate beantragt werden. Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat, welche nach Unternehmensgrößen gestaffelt sind und im Einzelfall auch überschritten werden können. Der Bund wird wahrscheinlich in der nächsten Woche seine automatisierte Antragsbearbeitung den Ländern zur Verfügung stellen.
  • Start-ups: Berlin ist Start-up-Hauptstadt und soll das auch bleiben. Junge Start-ups können bis zu 800.000 € Liquiditätshilfe in Form von Wandelanleihen bekommen. Der Bund trägt rund 70% des Risikos. Berlin übernimmt zusätzliche 30%.
    Die Corona-Start-up-Hilfe umfasst 140 Mio. Euro und setzt sich aus Mitteln der Investitionsbank Berlin-Gruppe (IBB) (40 Mio. Euro) und Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (100 Mio. Euro) zusammen, die die IBB und ein von ihr ausgestattetes Tochterunternehmen entweder direkt oder über Intermediäre an die Zielgruppe ausgibt. Zur Ergänzung der KfW-Mittel durch die IBB-Gruppe gewährt das Land Berlin der IBB eine 100%ige Garantie.
  • Gewerbemieten: Die Soforthilfe richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit hohem Corona-bedingten Umsatzausfall und gewährt Zuschüsse in Höhe von 50% ihrer Gewerbemieten zu den Mieten April und Mai dieses Jahres von grundsätzlich bis zu 10.000 Euro.
    Antragsberechtigt sind diejenigen Unternehmen, die für die Monate April und Mai 2020 bislang keine Soforthilfen in Anspruch nehmen durften, somit grundsätzlich Unternehmen mit mehr als 10 bis zu 249 Beschäftigten, und die im Vergleich zu den beiden Vorjahresmonaten Umsatzausfälle von mehr als 60 Prozent belegen können.
    Für die Soforthilfe stellt das Land Berlin 90 Mio. Euro zur Verfügung. Die Antragstellung wird voraussichtlich ab dem 17.08.2020 bei der Investitionsbank Berlin möglich sein.
  • Digitalprämie: Das Förderprogramm mit einem Volumen von 80 Mio. Euro wird durch unbürokratische Direktzuschüsse für konkrete Digitalisierungsvorhaben gezielte Impulse für die überaus wichtige digitale Transformation der Berliner Wirtschaft setzen. So werden Berliner Soloselbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten aktiv bei der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in ihren Betrieben mit Zuschüssen von bis zu 17.000 Euro unterstützt. Dies können sowohl Investitionsvorhaben in den Bereichen Software und Hardware als auch Qualifizierungsmaßnahmen zur Erhöhung der digitalen Kompetenz der Beschäftigten sein. Ziel ist die nachhaltige Sicherung und Steigerung der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Berliner Wirtschaft.
  • Kreativ- und Digitalfestival: Mit einem neuen, groß angelegten stadtweiten Festival sollen den unterschiedlichen Kreativ- und Digitalsparten eine Bühne mit internationaler Strahlkraft geboten werden. Berlin bietet die besten Rahmenbedingungen für innovative Veranstaltungsformate, welche inhaltlich auf Zukunftsthemen der Stadt wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit setzen. Neben den Akteurinnen und Akteuren aus kreativen Branchen sollen auch Digitalunternehmen und Start-ups, wissenschaftliche Institutionen sowie die netzpolitische Szene aktiv beteiligt werden. Auch die lokalen Communities sollen in das Festival einbezogen werden. 2020 sollen die besten Festivalideen vor einer hochkarätigen Jury gepitcht werden, Highlight in 2021 bilden das oder die neuen Festivals.
  • Innovative Veranstaltungsformate im Bereich Mobilität: Das Hochfahren der Messe-, Kongress- und Veranstaltungswirtschaft im Bereich der Mobilität soll unterstützt werden. Insbesondere kreative Veranstaltungs- und Messeformate sollen gefördert werden. Ziel ist es, innovativen Mobilitätsunternehmen eine Plattform für ihre neuen Technologien und Mobilitätsdienste zu geben.
  • Kongressfonds: Mit dem Kongressfonds will das Land den Restart der so wichtigen Branche aktiv unterstützen. Der Kongressfonds soll Veranstalter dazu ermutigen, Veranstaltungen noch im Jahr 2020 in Berlin durchzuführen. Dafür werden finanzielle Unterstützungen in Form von Zuschüssen für die Veranstaltungsorganisatoren gewährt. Voraussetzungen für die Unterstützung sind unter anderem, dass eine optionale Tagesraumbuchung in einem Berliner Hotel oder Location vorliegt, mindestens 50 Personen daran teilnehmen (Präsenz-Teilnehmendenzahl) und bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllt werden. Der Kongressfonds ist mit 10 Mio. Euro ausgestattet.
  • Modebranche: Die Corona-Pandemie verschärft die ohnehin angespannte Situation der Modewirtschaft. Die Unternehmen der Modewirtschaft sollen mit gezielten Maßnahmen unterstützt und Berlin als führender Modestandort gesichert werden.

Weitere Details zu den einzelnen Programmen werden in Kürze veröffentlicht.

Quelle: www.berlin.de