Ukraine – Berlin: Wir stehen bereit

Die Berliner Hoteliers und Gastronomen erkennen den Ernst der Lage und die Not der Menschen. Wir als Verband stehen wie immer zu unserer Verantwortung. Dass ein Krieg in Europa tobt erschüttert uns und wir werden alles unternehmen, um das Leid der hier ankommenden Vertriebenen zu mildern.

Aus unserer Branche und auch seitens verschiedener Organisationen und Firmen wird uns sehr große Hilfsbereitschaft signalisiert.

Folgendes können wir kurzfristig und unbürokratisch anbieten:

  • 1. Verpflegung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine: wir haben rund 10 Catering-Unternehmen organisiert, die Ihre Infrastruktur und Dienstleistung kurzfristig zur Verfügung stellen würden. Diesbezüglich könnte auch ein sechsstelliger Betrag (rund T€ 150) von einem „Gönner“, der nicht genannt werden möchte, zur Verfügung gestellt werden. Die Caterer können finanziell leider nichts dazu betragen, da sie auf Grund der Corona-Pandemie seit zwei Jahren quasi keinerlei Einnahmen haben.
  • 2. Auch die Berliner Hotellerie signalisiert große Hilfsbereitschaft (für rund 120 Personen konnten gestern schon kostenfreie Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden). Wir stehen diesbezüglich ganz eng mit der Organisation https://www.betterplace.org/c/ueber-uns/gut-org in Kontakt.
  • 3. Ein Partner hat uns ebenfalls signalisiert, dass er für einen gewissen Zeitraum die Bewirtschaftungskosten für ein Hotel/Haus zur Unterbringung von geflüchteten Ukrainern*innen übernehmen würde.

Wir stehen mit dem Krisenstab des Berliner Senates in Kontakt und stimmen uns aktuell ab, wie wir jetzt weiter vorgehen können bzw. sollen. Sobald wir hier Informationen erhalten, informieren wir Sie über Hilfsmöglichkeiten.

Angesichts der dringenden Lage können die  ukrainischen Geflüchteten unter Anwendung der 3G-Regel (geimpft mit in Europa anerkannten Impfstoff, genesen oder getestet) aufgenommen und beherbergt werden.

Sollten Ordnungsbehörden beanstanden, dass die 3G-Regel wenige Tage vor dem eigentlichen Inkrafttreten der 7. ÄndV (voraussichtlich am 04.03.2022) angewendet wurde, bitten wir um Rückkopplung mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, gerne übernimmt der DEHOGA Berlin hier auch die Kommunikation.