Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus endet am 31. März 2022. Bis dahin können über prüfenden Dritte Erst- und Änderungsanträge gestellt werden.
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus endet am 31. März 2022. Bis dahin können über prüfenden Dritte Erst- und Änderungsanträge gestellt werden.