Mit Blick auf das besonders von der Corona-Pandemie besonders betroffene Gastgewerbe hatte der DEHOGA bereits von Beginn an nachdrücklich weitere und verbesserte Hilfen gefordert. Wichtige vom DEHOGA geforderte Verbesserungen gegenüber der ersten Phase sind:
- Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wird gestrichen.
- Künftig können bereits Unternehmen, deren Umsatz in den Fördermonaten (September bis Dezember) um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, Überbrückungshilfen beantragen.
- Erhöhung der Fixkostenzuschüsse auf bis zu 90 Prozent.
Erhöhung der Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten auf 20 Prozent.