Wenn Ihnen also Bewerbungen von jungen Menschen vorliegen, die Sie gerne als Auszubildende gewinnen würden, diese jedoch auf Grund der aktuellen Situation nicht aufnehmen können, dann kontaktieren Sie bitte das OSZ Gastgewerbe. Es ist mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verabredet, dass diese in Zeiten der Krise unkompliziert und unbürokratisch einen Schulplatz am OSZ Gastgewerbe für eine oben genannte vollschulische Ausbildung erhalten.
Das OSZ sichert zu, dass Sie die potentiellen Auszubildenden jederzeit in Ihren Betrieb „übernehmen“ können – egal ob in drei, sechs oder zwölf Monaten.
Dabei ist - unabhängig vom Ausbildungsgang „Fachkraft im Gastgewerbe“ - auch die Übernahme in jeden Ausbildungsberuf des Gastgewerbes in den ersten beiden Ausbildungsjahren möglich.
Die Anrechnung der absolvierten Zeit im OSZ (inklusive Praktikumszeiten) auf die Laufzeit des Ausbildungsvertrages ist überaus wünschenswert.
Bitte melden Sie uns entsprechende Bewerber*Innen per Mail (sekretariat[at]osz-gastgewerbe.de) oder Fax 030 914266215.
Alternativ besteht die Möglichkeit, (potentielle) Auszubildende zur Überbrückung in das Projekt „Ausbildungshotel“ zu übernehmen. Nähere Informationen finden Sie im beigefügten Flyer.