Spandau erlässt Gastronomen und Veranstaltern die Sondernutzungsgebühren - Formlosen Antrag bis 18. Oktober einreichen

Der Bezirk Spandau hat beschlossen, die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie, Warenausstellungen und Veranstaltungen rückwirkend ab dem 1. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2024 zu erlassen. Diese Maßnahme soll als wirtschaftliche Entlastung für Branchen dienen, die stark von den Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges betroffen sind. Der Erlass basiert auf einer Empfehlung des Berliner Senats, der im öffentlichen Interesse handelt, um die betroffenen Branchen zu unterstützen.

Unternehmen und Veranstalter, die Anspruch auf diese Gebührenerstattung haben, müssen bis spätestens 18. Oktober 2024 einen formlosen Antrag beim Straßen- und Grünflächenamt Spandau einreichen. Dazu gehören Gastronomiebetriebe mit Außenschankflächen sowie Gewerbetreibende, die Waren auf öffentlichen Straßen ausstellen. Auch Veranstalter von Straßenfesten und Events auf öffentlichen Grünflächen können von der Maßnahme profitieren. Ziel ist es, die lokale Wirtschaft zu stabilisieren und Veranstaltungen wie das Altstadtfest und den Weihnachtsmarkt in Spandau zu sichern, die einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben im Bezirk leisten.

Bezirksbürgermeister Frank Bewig (CDU) und Baustadtrat Thorsten Schatz (CDU) betonen die Notwendigkeit dieser Unterstützung, um den betroffenen Branchen den nötigen wirtschaftlichen Spielraum zu verschaffen.

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