Unternehmen und Veranstalter, die Anspruch auf diese Gebührenerstattung haben, müssen bis spätestens 18. Oktober 2024 einen formlosen Antrag beim Straßen- und Grünflächenamt Spandau einreichen. Dazu gehören Gastronomiebetriebe mit Außenschankflächen sowie Gewerbetreibende, die Waren auf öffentlichen Straßen ausstellen. Auch Veranstalter von Straßenfesten und Events auf öffentlichen Grünflächen können von der Maßnahme profitieren. Ziel ist es, die lokale Wirtschaft zu stabilisieren und Veranstaltungen wie das Altstadtfest und den Weihnachtsmarkt in Spandau zu sichern, die einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben im Bezirk leisten.
Bezirksbürgermeister Frank Bewig (CDU) und Baustadtrat Thorsten Schatz (CDU) betonen die Notwendigkeit dieser Unterstützung, um den betroffenen Branchen den nötigen wirtschaftlichen Spielraum zu verschaffen.
https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/