Nachdem im Oktober eine Prognose des Schätzerkreises zur Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt war, hat das Bundesgesundheitsministerium nunmehr den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2025 bei 2,5 % festgelegt. Das bedeutet eine Steigerung um 0,8 Prozentpunkte. Die Höhe des tatsächlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse selbst fest.
Für die soziale Pflegeversicherung hat die Bundesregierung den Entwurf einer Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung vorgelegt, wonach der Beitragssatz dort um 0,2 Prozentpunkte auf dann 3,6 % steigen soll. Der Entwurf soll am 20. Dezember 2024 im Bundestag verabschiedet werden.
Der drastische Beitragssprung belastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber und macht Arbeit teurer und unattraktiver. So kann es nicht weitergehen. Durchgreifende und kostensenkende Strukturreformen in der Krankenversicherung sind unbedingt erforderlich.
Dazu kommt: Mit dem sog. Rentenpaket II, das die „Rumpfampel“ weiterhin verfolgen will, stehen absehbar weitere Beitragssteigerungen schon vor der Tür. Der in dieser Woche erschienene Rentenversicherungsbericht hat verschiedene Modellvarianten – abhängig von Beschäftigungs- und Lohnentwicklung - berechnet, wie sich die Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2038 entwickeln könnten. Danach haben sich die Annahmen weiter verschlechtert: Wahrscheinlich ist schon 2028 ein Beitragssatz zwischen 19,7 % und 20,5 % (heute 18,6 %), bis 2038 eine Spannweite zwischen 21,6 % und 22,9 %. Erkenntnis: Die langfristige Festschreibung des Rentenniveaus auf 48 % wie im Rentenpaket II vorgesehen würden die Arbeitskosten und das Portemonnaie der Mitarbeitenden massiv belasten. Der Reformbedarf ist unübersehbar.