Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es bereits in 21 EU-Ländern.
Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, grundsätzlich allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens diesen Stundenlohn zu zahlen.
Übersicht Mindestlohn
ab 1. Januar 2021 | 9,50 € |
ab 1. Juli 2021 | 9,60 € |
ab 1. Januar 2022 | 9,82 € |
ab 1. Juli 2022 | 10,45 € |
Verstoßen Sie gegen diese Verpflichtung, kann gegen Sie eine Geldbuße bis zu einer Höhe von 500.000 € verhängt werden.
Der Mindestlohn ist zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit, jedoch spätestens zum letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu zahlen. Der Mindestlohn für Januar ist daher spätestens bis zum letzten Bankarbeitstag im Februar zu zahlen.