Laut aktueller Medienberichte sollen die eigentlich Ende Juni auslaufenden Sonderschutzregeln für von der Coronakrise betroffene Mieter, Strom- und Telefonkunden oder auch Kreditnehmer bis Ende September verlängert werden. Seit April sind Mieter vor Kündigungen geschützt, sofern sie glaubhaft machen können, dass ihre Mietschulden als Auswirkungen der Pandemie entstanden sind und sie diese später nachzahlen. Ähnliches gilt bei Rechnungen für Energie, Wasser oder Telefon sowie Verbraucherdarlehen.
Diese Entscheidung greift jedoch zu kurz. Zeitgleich wäre es notwendig gewesen, dass die Verwertung von Mietsicherheiten während der Covid 19-Pandemie untersagt wird. Überfällig ist ebenso, dass der Gesetzgeber eine Klarstellung vornimmt, dass Pachtminderungen aufgrund von Betroffenheit im Sinne einer angemessenen Risikoverteilung zulässig sind. Mit diesen Forderungen haben wir uns deshalb heute auch erneut an die Spitzenkoalitionäre in Berlin gewandt.
Quelle: DEHOGA Bundesverband