Für die Gastronomie
Die Koalitionäre von CDU/CSU und SPD haben sich im Ausschuss am 3. Februar 2021 darauf geeinigt, dass die reduzierten 7 % Mehrwertsteuer in der Gastronomie verlängert werden bis 31. Dezember 2022.
Dazu heißt es im Beschluss der Sitzung wörtlich: „Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen und können durch die bestehenden Schließungen von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung nicht profitieren. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird daher über den 30. Juni hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.“
Aus Sicht des Verbandes ist dieser Beschluss der Koalitionäre ein wichtiges, Mut machendes Signal für die Restaurants und schafft Zuversicht. Der DEHOGA versichert seinen Mitgliedern jedoch, dass er weiter die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung wie auch den wichtigen Einbezug der Getränke – insbesondere im bevorstehenden Bundestagswahlkampf – massiv einfordern wird.
Bereits Ende Mai 2020 haben Bundestag und Bundesrat aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise beschlossen, dass für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 % angewendet werden soll.
Für die Hotellerie
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie ist in Europa die Regel, nicht die Ausnahme. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen in Deutschland schafft daher mehr Wettbewerbsgerechtigkeit in Europa und stärkt nicht nur die deutsche Hotellerie sondern das Tourismusland Deutschland insgesamt.
Die Senkung der Hotelmehrwertsteuer schafft nachweisbar Spielräume für Investitionen und für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze.