Rauchverbot - Verfassungsrichter entscheiden am 30. Juli 2008

Rauchverbot - Verfassungsrichter entscheiden am 30. Juli 2008

(Berlin, 11. Juni 2008)
Am Mittwoch fand vor dem Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung zu den Klagen dreier Gastronomen gegen das Rauchverbot statt.

 

Zwei der Beschwerdeführer, Uli Neu, Inhaber des Einraumgaststätte „Pfauen" in Tübingen, sowie Wolfgang Wirsing und Patrick Geis, Gesellschafter der Discothek „Musikpark Heilbronn", werden vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) unterstützt. „Bars, Kneipen und Discotheken, die keine Rauchernebenräume einrichten dürfen, sind die Verlierer der Landesnichtraucherschutzgesetze", machte Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes vor dem Ersten Senat deutlich. Angesichts der existenziellen Betroffenheit der kleinen Einraumbetriebe plädiert der DEHOGA Bundesverband für eine bundesweit einheitliche Kennzeichnungspflicht. Außerdem sollten Discotheken, in allen Bundesländern das Recht erhalten, Rauchernebenräume einzurichten. Mit einer Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts wird noch im Juli 2008 gerechnet.

Pressemeldung DEHOGA 08_18