Rauchverbot in der Gastronomie - DEHOGA reicht Verfassungsbeschwerde ein

Rauchverbot in der Gastronomie - DEHOGA reicht Verfassungsbeschwerde ein

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) geht gegen das gesetzliche Rauchverbot juristisch vor. "Am Freitag haben wir unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchverbot zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe auf den Weg geschickt", sagt Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes, in Berlin.

 

"Als Unternehmerverband ist es unsere Aufgabe, die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Gesetzes überprüfen zu lassen und für Rechtsklarheit zu sorgen." Hartges betont: "Unsere Verfassungsbeschwerde ist kein Nein zum Nichtraucherschutz. Allerdings erwarten insbesondere die Besitzer der wirtschaftlich stark betroffenen Einraumlokale zu Recht, dass wir ihnen helfen."

Seit 1. August 2007 ist das Rauchen in Gaststätten in Baden-Württemberg und Niedersachsen nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt. Seit 1. Oktober 2007 gilt ein Rauchverbot für die Gastronomie auch in Hessen. Zum 1. Januar 2008 folgen weitere acht Bundesländer. In Sachsen tritt das Rauchverbot am 1. Februar, in Rheinland-Pfalz und im Saarland nach Karneval am 15. Februar in Kraft. Eine Schonfrist für die Wirte gibt es in Nordrhein-Westfalen und Thüringen. In diesen beiden Bundesländern gilt das Rauchverbot erst ab 1. Juli 2008.

"In den meisten Hotels und vielen Restaurants hat die Umsetzung des Rauchverbotes bisher problemlos funktioniert", berichtet Hartges. "Im Gegensatz dazu gab und gibt es jedoch erhebliche Probleme in Einraumbetrieben, ob Kneipen oder Bars, in denen oft die Mehrzahl der Stammgäste Raucher sind. Viele dieser Gastronomen sind über diese staatliche Bevormundung verärgert und fürchten um ihre Existenz."

Da ein Verband eine Verfassungsbeschwerde nicht von sich auch beim Gericht anhängig machen könne, habe sich der DEHOGA nach sorgfältiger Prüfung entschlossen, die Verfassungsbeschwerde eines betroffenen Unternehmers zu unterstützen. "Zusammen mit den renommierten Verfassungsrechtlern Professor Rupert Scholz und Professor Christoph Mönch von der Kanzlei Gleiss Lutz haben wir den Kläger unter vielen betroffenen Wirten ausgewählt und die Klage vorbereitet", erklärt Hartges.

Beschwerdeführer ist Uli Neu, Inhaber des Einraum-Betriebes "Pfauen" in Tübingen. Neu, dessen Stammgäste zu 70 Prozent Raucher sind, hat von August bis November 2007 über 30 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahreszeitraum. Er macht die Verletzung seiner im Grundgesetz geschützten Rechte auf freie Berufsausübung und Eigentumsrecht geltend.

Quelle: DEHOGA Bundesverband