Wie Sie möglicherweise wissen, hat die Bundesregierung ein Programm zur Sicherung von Ausbildungsplätzen verabschiedet, das für kleine und mittlere Unternehmen gedacht ist, die besonders unter der Pandemie zu leiden haben. Unter anderem ist eine Prämie vorgesehen, wenn die Zahl der Ausbildungsplätze für das kommende Ausbildungsjahr ab 1. August 2020 nicht gesenkt bzw. sogar erhöht wird oder Azubis aus Insolvenzbetrieben übernommen werden. Die Umsetzung wird gerade geplant. Weitere erste Hinweise gibt es hier: https://www.bmbf.de/de/das-sollten-kmu-jetzt-wissen-11839.html
Was es in Berlin zur Förderung von Ausbildung aber schon seit 2014 gibt und Ihnen auch jetzt jederzeit zur Verfügung steht, ist die Verbundberatung mit folgendem Service:
Verbundausbildung
Wenn Sie für Ihre Azubis eine Alternative zur Ausbildung im eigenen Restaurant/Hotel benötigen, weil dort gerade nicht oder kaum gearbeitet wird, können wir beispielsweise Partner vermitteln, z.B. für kaufmännischen Inhalte, Lagerhaltung, Verkauf. Oder Sie haben eigene Ideen für Ausbildungskooperationen. Dann unterstützen wir Sie bei der Formulierung der Kooperationsverträge und der Beantragung der Fördermittel des Landes Berlin.
Personenbezogene Förderung
Sie können sich auch beraten lassen zum Thema personenbezogene Förderung für Ihre Auszubildenden. Die Frist beträgt immer 6 Monate ab Ausbildungsbeginn. Da ist sicher noch was möglich für die Auszubildenden, die um den 1. Februar 2020 herum begonnen haben.
Es sind z.B. Fördergelder möglich für die Ausbildung von
- Köchinnen und weiteren frauenatypischen Berufen
- Benachteiligten (ohne Schulabschluss oder einfache Berufsbildungsreife)
- Alleinerziehenden
- Geflüchteten
- Azubis, die aus Insolvenzbetrieben übernommen werden.
Näheres erfahren Sie unter www.verbundberatung-berlin.de/downloads oder unter Tel. 030. 63415200.