Die Pfändungsgrenzen wurden zum 1. Juli 2019 und sind von Arbeitgebern bei eingehenden Lohnpfändungen automatisch zu beachten. Dies gilt auch bei bereits laufenden Pfändungen. Auf unterster Stufe steht Arbeitnehmern nun ein Freibetrag von 1.179,99 Euro im Monat zu. Beim Pfändungsschutzkonto sind jetzt 1.178,59 Euro geschützt. Die Freibeträge steigen wenn man anderen Personen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist.
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