Beteiligungsmöglichkeiten für Betriebe an der Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit „Perspektiven für Flüchtlinge" und Liste der beauftragten Träger in Berlin und Brandenburg.
Die Bundesagentur hat unter dem Titel „Perspektiven für Flüchtlinge - Potenziale identifizieren, Integration ermöglichen" Bildungsträger mit der Durchführung von Maßnahmen beauftragt, um Flüchtlinge, und zwar arbeitslose Asylbewerber und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang, an den deutschen Arbeitsmarkt heranzuführen, ihre berufsfachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten festzustellen sowie ihnen berufsfachliche Sprachkenntnisse zu vermitteln. An diesen Maßnahmen können sich Betriebe beteiligen.
Die Maßnahmen dauern 12 Wochen (30 Stunden pro Woche) und gliedern sich in drei Teile:
In den ersten vier Wochen, die bei beauftragten Trägern stattfinden, werden die Ausgangslagen geklärt, umfassende Profile erstellt, Handlungsbedarfe geklärt, Informationen über Anerkennung von Abschlüssen gegeben und berufsbezogener Deutschunterricht vermittelt.
- Dann soll ein 6-wöchiger Einsatz in Betrieben zur Kompetenzfeststellung erfolgen, hilfsweise auch in Werkstätten der Träger. Der 6-wöchige Betriebseinsatz erfolgt an 4 Tagen pro Woche für max. 8 Zeitstunden (ohne Pausen).
- Am 5. Wochentag wird in dieser Betriebsphase ebenfalls berufsbezogener Sprachunterricht beim Träger durchgeführt.
- Die letzten zwei Wochen werden wieder bei dem Träger zur Bewerbungsunterstützung durchgeführt. Der Lebensunterhalt der Teilnehmer wird von der Bundesagentur gesichert. Die Kosten für die notwendige Arbeitsschutzbekleidung (Arbeitskleidung sowie geeignete Schutzausrüstung) für die 6-wöchige Betriebsphase sowie Kosten für die Unfallversicherung und eine Versicherung gegen Schäden (außer bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz), die durch die Teilnehmer verursacht werden, werden ebenfalls finanziert. Ferner erhalten die Teilnehmer Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
Aus unserer Sicht ist diese Maßnahme der Bundesagentur eine sinnvolle Gelegenheit für Betriebe, Flüchtlinge kennen zu lernen und im praktischen Einsatz zu erproben. Der Maßnahmenablauf bietet den Vorteil, dass die Flüchtlinge von Trägern betriebsindividuell ausgesucht und auf den betrieblichen Einsatz vorbereitet sowie während der 6-wöchigen betrieblichen Phase auch betreut werden können. Betriebe müssen keine Praktikumsvergütung zahlen und gehen in dieser Phase kein arbeits- oder versicherungs-rechtliches Risiko ein, da die Personen Teilnehmer einer BA-geförderten Maßnahme und entsprechend versichert sind.
Ferner finden Sie hier eine Produktinformation der Bundesagentur für Arbeit über diese Maßnahme.
Beachten Sie bitte, dass sich die Angaben in dieser Information, insbesondere auch zum Personaleinsatz und zur Vergütung, auf den Träger beziehen und nicht auf den Betrieb.
Wer sich an der 6-wöchigen Betriebsphase dieser Maßnahme beteiligen möchte, wendet sich bitte direkt an den Träger, der in seiner Region mit der Durchführung beauftragt worden ist.
Quelle: Rundschreiben UVB (U 94/2015)