Nun, aus meiner Sicht ist die Schlagzeile vorsichtig ausgedrückt maßlos überzogen: Entweder das IW oder die WamS agieren nicht mit erforderlichen Sorgfalt und Genauigkeit!
So kritisieren die Verfasser, „dass gut ein Viertel der Personalkosten entfällt“. Da stellt sich doch die Frage, ob den IW-Berechnern entgangen ist, dass bei der „Novemberhilfe“ den Unternehmen das Kurzarbeitergeld (Kug) abgezogen wird? Mithin also im Gastgewerbe mit den Personalkosten das Gros der variablen Kosten?
Ebenso wenig findet sich ein Hinweis auf die Deckelung der „Novemberhilfe“. Denn schließlich werden eventuell bereits gewährte Soforthilfe, Überbrückungshilfe und sogar der KfW-Schnellkredit (ein zurückzuzahlender Kredit!!) auch noch abgezogen.
Da bleibt für so manches Hotel kaum etwas übrig von der „Novemberhilfe“.
So erhielten wir am Freitag vom Steuerberater eines unserer mittelständischen Mitglieder diese Berechnung unter Berücksichtigung des beihilferechtlich maximalen Förderrahmens von 1.000.000 Euro übermittelt:
Soforthilfe | 15.000 Euro |
Überbrückungshilfe I | 150.000 Euro |
Überbrückungshilfe II | 200.000 Euro |
KfW-Schnellkredit | 500.000 Euro |
November-Umsatz 2019 | 500.000 Euro |
Theoretische Novemberhilfe (75%) | 375.000 Euro |
Bereits ausgeschöpfter Beihilfe-Rahmen (siehe oben) | 865.000 Euro |
Maximale Novemberhilfe | 135.000 Euro |
Der Abzug des Kug ist in diese Berechnung noch nicht einmal eingeflossen…
Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung Wort halten und den beihilferechtlichen Rahmen auf 4 Mio. Euro - und für die bislang im Wesentlichen leer ausgegangenen „verbundenen Unternehmen“ auch noch darüberhinaus - ausdehnen kann. Es ist für viele mittelständische Betriebe schlichtweg überlebensnotwendig.
Quelle: Blogpost von Markus Luthe zur Corona-Krise, iha.de