Die neuen Bestimmungen können daher für Gastronomiebetriebe und Unternehmer relevant sein, die solche Einwegkunststoff-Produkte einsetzen.
Diese müssen sich ab dem 1. April 2024 auf der neu eingerichteten Plattform DIVID registrieren. Die Sonderabgabe ist erstmals 2025 für das Jahr 2024 zu leisten. Mit ihr sollen beispielsweise Kommunen Mittel für die Abfallbeseitigung erhalten. Für die Verwaltung des Fonds ist das Umweltbundesamt verantwortlich.
Das Merkblatt "Merkblatt Einwegkunststofffonds 2024" ist im Downloadbereich in der Rubrik "Mehrweg" zu finden. Bitte halten Sie hierfür Ihre Logindaten bereit.