Wichtiger Schritt zu einer Normalität mit Verantwortung
Zu den geplanten Neuregelungen hat der DEHOGA Bundesverband an der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am vergangenen Montag, 14. März, teilgenommen. In seiner schriftlichen Stellungnahme begrüßt der DEHOGA Bundesverband die Reform des Infektionsschutzgesetzes als wichtigen Schritt zurück zu einer Normalität mit Verantwortung. Mit den geplanten Änderungen werden eingriffsintensive Maßnahmen aus dem sogenannten Instrumentenkasten gestrichen. Gleichwohl sind aber noch wichtige Detailfragen offen.
Hot-Spot-Regelung führt zu uneinheitlichen Regelungen
Kritisiert hat der Bundesverband insbesondere die Hot-Spot-Regelung. Danach haben die Länder die Möglichkeit, in konkreten Gebietskörperschaften, in der durch eine epidemische Ausbreitung von Covid-19 die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht“, umfassende Schutzmaßnahmen zu bestimmen. Diese können auch das Gastgewerbe betreffen. Die Möglichkeit, regional reagieren zu können, findet zwar unsere Zustimmung. Allerdings bedarf es bundesweit gleicher Regeln für klar definierte Risikolagen. Die Voraussetzungen, wann die Hot-Spot-Regelung zur Anwendung kommen soll, sind im Gesetzentwurf unbestimmt formuliert. Das kann in der Praxis zu Rechtsunsicherheiten und Wettbewerbsverzerrungen führen. Unterschiedliche Regelungen sind nicht nachzuvollziehen und erhöhen sicher auch nicht die Akzeptanz insbesondere mobiler Gäste.
Vorsorge für Herbst 2022 ist jetzt zu treffen
Unabhängig vom derzeitigen Gesetzgebungsverfahren hat der DEHOGA-Bundesverband die Bundesregierung und Länderregierungen zudem aufgefordert, bereits jetzt bestmögliche Vorsorge für den Herbst 2022 zu treffen. Die Fehler aus den Vorjahren dürfen nicht wiederholt werden. Es ist nicht hinnehmbar, wenn durch erneute Versäumnisse die Gesellschaft wie auch die Wirtschaft wiederum mit Auflagen und Beschränkungen konfrontiert werden. So verfolgt der Bundesverband mit Sorge, dass aktuell keine öffentlichkeitswirksame Kommunikation zu den ratsamen Impfungen stattfindet. Eine Intensivierung der Impfkampagne ist jetzt geboten.
Länder nutzen Übergangsfrist bis 2. April!
Die meisten Bundesländer haben mittlerweile angekündigt, die im derzeit noch aktuellen Gesetz vorgesehene 14-tägige Übergangsfrist zu nutzen. Etwaige Einschränkungen für das Gastgewerbe wären dann – unabhängig von einer Hot-Spot-Regelung – noch bis zum 2. April möglich.