Erfreulich: Die Gewerbegruppe 16 – Gaststätten und Beherbergungsunternehmen – hat dann eine Gefahrklasse von 2,94. Bisher lag die Gefahrklasse für die Branche bei 3,33. Eine niedrigere Gefahrklasse bedeutet tendenziell einen niedrigeren Beitrag.
Außerdem wurde in den Gefahrtarif eine neue Regelung für mobile Arbeit bei Veranlagung in der Büro-Gefahrklasse eingefügt. Darin wurde explizit festgelegt, dass es für eine Zuordnung zum Bürobereich nicht schädlich ist, wenn Aufgaben der internen Verwaltung nicht im Unternehmen, sondern im Homeoffice erbracht werden.