Grundlegende Voraussetzung für die inzwischen vergleichsweise moderate epidemiologische Lage in der Stadt ist die insgesamt sehr erfolgreiche Umsetzung der Kontaktbeschränkungen sowie der Abstands- und Hygieneregeln. Der Senat hat daher am 28. Mai 2020 neue verantwortbare Erleichterungen in Berlin vereinbart und die Eindämmungsmaßnahmenverordnung geändert. Eine Öffnung des touristischen und gesellschaftlichen Geschehens in Berlin kann nur etappenweise, kontrolliert und evaluiert erfolgen. Oberste Priorität hat weiterhin der Gesundheitsschutz.
- Die Gastwirtschaft darf nun zwischen 06.00 und 23.00 Uhr öffnen. Reine Schankwirtschaften dürfen ab 2. Juni 2020 unter Einhaltung der Hygieneregeln ebenfalls für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Getränke dürfen nur an Tischen angeboten und verzehrt werden. Wie in der Gastronomie ist zwischen den Tischen einschließlich Bestuhlung ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten; in diesem Abstandsbereich dürfen sich keine Personen aufhalten.
- Der Kongressmarkt ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für Berlin. 2019 positioniert sich Berlin auf Platz 3 im weltweiten Kongress-Ranking. Folgende Öffnungstermine sind unter Einhaltung bestimmter Regeln geplant:
Veranstaltungen wie Meetings, Incentives, Conventions, Events, Messen, messeähnliche Ausstellungen, Spezialmärkte und gewerbliche Freizeitangebote im Innenbereich:
- mit bis zu 150 Teilnehmer*innen ab dem 2. Juni 2020
- mit bis zu 300 Teilnehmer*innen ab dem 30. Juni 2020
Veranstaltungen wie Meetings, Incentives, Conventions, Events, Messen, messeähnliche Ausstellungen, Spezialmärkte und gewerbliche Freizeitangebote im Außenbereich:
- mit bis zu 200 Teilnehmer*innen ab dem 2. Juni 2020
- mit bis zu 500 Teilnehmer*innen ab dem 16. Juni 2020
- mit bis zu 1000 Teilnehmer*innen ab dem 30. Juni 2020
Generell sind Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin einzuhalten. Die neue Verordnung gilt bis 4. Juli 2020.
Sobald die neue Eindämmungsverordnung und die damit verbundenen konkreten Hinweise zur Umsetzung bereit stehen, informieren wir Sie umgehend.
Informationen vorbehaltlich der abschließenden Fassung/Details der 7. Eindämmungsverordnung.
Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier.