Im Wesentlichen orientieren sich die vier neuen Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik sowie für Musikkneipen und Clubs/Discotheken an den Vorgaben der urheberrechtlichen Schiedsstelle sowie des Deutschen Patent- und Markenamtes, der Aufsichtsbehörde über die Verwertungsgesellschaften.
Die bestehenden Tarife wurden in ihren Grundstrukturen überarbeitet und grundsätzlich linear ausgestaltet. Hierbei nahm die Bundesvereinigung der Musikveranstalter eine sorgfältige Abwägung zwischen den Vorschlägen der Schiedsstelle einerseits und den eher geringen Erfolgsaussichten weiterer, gerichtlicher Streitigkeiten anderseits vor.
Die Tarifdetails für Einzelveranstaltungen, Clubs/Diskotheken und Musikkneipen sowie zwei zugehörige Tarifrechner finden Sie hier...
Quelle: DEHOGA compact Nr. 49/2013