Mit Modul 2 werden Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Anlagen für oberflächennahe und tiefe Geothermie, Biomasse-Anlagen, gefördert, sofern sie erneuerbare Energiequellen nutzen. Gefördert werden können alle Unternehmen, die mehr als 50% der mit der geförderten Anlage bereitgestellten Energie als Prozesswärme einsetzen. Gebäudebezogene Maßnahmen, wie beispielsweise Heizungs- oder Lüftungsanlagen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Diese können über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden.
Weitere Informationen zum EEW-Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Zur Webseite
Eine kompakte Übersicht über alle Bundesförderprogramme für Unternehmen im Bereich Energie- und Ressourceneffizienz (inkl. EEW und BEG) finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Zur Webseite