Neue Eindämmungsverordnung online

Aus der heute veröffentlichen Eindämmungsverordnung ergeben sich noch Fragen, die wir schnellstmöglich mit der zuständigen Senatsverwaltung klären werden. Ergebnisse werden wir hier veröffentlichen sobald uns diese vorliegen.

In Stichpunkten finden Sie weitere Hinweise zu den Anpassungen der neuen Verordnung: 

Regelungen ab 30.05.2020

  • Die Anwesenheit der Gäste muss dokumentiert und für vier Wochen aufbewahrt werden (Vorname, Familienname, vollständige Anschrift, Telefonnummer und Zeit der Anwesenheit), § 2 Absatz 2  – Muster (oder digital)
  • Auch Gäste müssen im Innenbereich der Gaststätte einen Mund- und Nasenschutz tragen und können diesen abnehmen, wenn sie am Tisch sitzen (§ 2 Absatz 4 Nr. 9.) Das Bedienpersonal mit Gästekontakt in einer Gaststätte muss weiterhin einen Mund- und Nasenschutz tragen
  • Speisen und Getränke dürfen nur Tischen angeboten werden
  • Desinfektion der Tischplatten nach Gästewechsel oder Wechsel der Tischdecke ist Pflicht, § 6 Absatz 2
  • Selbstbedienungsbuffets bleiben verboten
  • Die allgemeinen Abstandsregelungen zwischen den Tischen, einschließlich der Bestuhlung von 1,5 m gelten weiterhin
  • Gaststätten mit zubereitetem Speiseangebot dürfen von 6 bis 23 Uhr (für alle anderen dann ab 02.06.2020)

Regelungen ab 02.06.2020

  • Reine Schankwirtschaften, Rauchergaststätten und Shisha-Bars dürfen ab dem 02. Juni öffnen (§ 6 Absatz 3), wobei auch hier die oben genannten Hygiene-Vorgaben gelten, inkl. Tischzwang 

Veranstaltungen wie Meetings, Incentives, Conventions, Events, Messen, messeähnliche Ausstellungen, Spezialmärkte und gewerbliche Freizeitangebote im Innenbereich:

  • mit bis zu 150 Teilnehmer*innen ab dem 2. Juni 2020
  • mit bis zu 300 Teilnehmer*innen ab dem 30. Juni 2020

Veranstaltungen wie Meetings, Incentives, Conventions, Events, Messen, messeähnliche Ausstellungen, Spezialmärkte und gewerbliche Freizeitangebote im Außenbereich:

  • mit bis zu 200 Teilnehmer*innen ab dem 2. Juni 2020
  • mit bis zu 500 Teilnehmer*innen ab dem 16. Juni 2020
  • mit bis zu 1000 Teilnehmer*innen ab dem 30. Juni 2020

Generell sind Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin einzuhalten. Die neue Verordnung gilt bis 4. Juli 2020.

Bei Fragen und Anregungen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, per Mail info​[at]​dehoga-berlin.de oder über unseren WhatsApp-Kanal 0176. 52087736.