Wie Sie alle wissen, sieht der Koalitionsvertrag jedoch vor, dass der Mindestlohn noch in diesem Jahr auf 12 Euro angehoben werden soll. Bundeskanzler Scholz kündigte bereits eine zügige Umsetzung dieses Vorhabens an. Wegen des massiven Eingriffs in die Tarifautonomie prüft nun jedoch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) eine Klage gegen dieses Vorhaben. Denn mit dem geplanten Gesetz werde die Tarifautonomie ausgehebelt. Damit teilt die BDA die Kritik und Argumente des DEHOGA. Zudem steht zu befürchten, dass es künftig vor jeder Bundestagswahl einen Überbietungswettbewerb der Parteien in Sachen Mindestlohn geben wird, wenn erst einmal das bewährte Verfahren der Entscheidung zu Mindestlohnanpassungen über die Mindestlohnkommission ausgehebelt worden ist. Das Risiko ist groß, dass es nicht bei einem einmaligen politischen Eingriff bleibt. „Es ist deshalb richtig und legitim, die gesetzliche Mindestlohnanhebung juristisch zu prüfen“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.