Bisherige Regelungen gelten vorerst weiter
Wie in DEHOGA compact berichtet hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am 30. Juni angekündigt, Korrekturen bei der Umsetzung der Mindestlohngesetzgebung vorzunehmen. Zunächst hatte sie auch avisiert, dass ein entsprechender Verordnungstext bereits in dieser Woche veröffentlicht werden sollte.
Dieser Text wird sich nun nach aktuellen Auskünften des Arbeitsministeriums etwas verzögern und voraussichtlich in der kommenden Woche in eine schriftliche Verbändeanhörung gehen. Damit wird die Verordnung wohl frühestens zum 1. August in Kraft treten können.
Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle bisherigen Regelungen bis zum Inkrafttreten der geplanten Verordnung fortgelten – also auch die Verdienstgrenze für die Arbeitszeitdokumentation von 2.958 Euro sowie die völlig sachfremde Arbeitszeitdokumentation für angestellte Familienangehörige. Über die konkreten Inhalte der Verordnung und den weiteren Zeitplan werden wir Sie natürlich in DEHOGA compact auf dem Laufenden halten.