Der von Bundesministerin Nahles am 30.Juni angekündigte Verordnungsentwurf zu den Änderungen bei der Arbeitszeitdokumentation liegt seit dem 15. Juli vor. Derzeit findet die schriftliche Verbändeanhörung statt, an der sich auch der DEHOGA beteiligt.
Wie wir bereits in der Sonderausgabe von DEHOGA Compact ("Es bewegt sich etwas beim Mindestlohn") vom 1. Juli informiert haben, sind die wesentlichen Änderungen vor allem der Wegfall der Arbeitszeitdokumentation für Familienangehörige und die Absenkung der Verdienstgrenze für die Arbeitszeitdokumentation auf 2000 Euro.
Der Verordnungsentwurf sieht ein Inkrafttreten der Neuregelungen zum 1. August vor. Auch wenn nicht alle Forderungen des DEHOGA nach Entbürokratisierung erfüllt wurden, gehen die Korrekturen in die richtige Richtung. „Wir werden weiter für die Branche am Ball bleiben und haben natürlich insbesondere die notwendige Flexibilisierung der täglichen Arbeitszeit im Fokus“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Denn die Genehmigungspraxis für Ausnahmen nach dem Arbeitszeitgesetz ist nicht nur restriktiv, sondern ebenso in vielen Bundesländern bürokratisch und teuer."