Hiermit möchten wir vorsorglich erneut darauf hinweisen, dass der Mindestlohn zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro brutto pro Arbeitsstunde erhöht wurde. Ab 1. Januar 2022 erhöht sich der Mindestlohn auf 9,82 Euro brutto und ab Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto.
Der Mindestlohn ist zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit, jedoch spätestens zum letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu zahlen.