Mindestlohn: Große Koalition bleibt gefordert

Enttäuschung über Nicht-Ergebnis im Koalitionsausschuss

Seit Monaten verwiesen die Kanzlerin und Unions- wie SPD-Politiker aus dem Bund und den Ländern auf diesen Termin, wenn Gastronomen und Hoteliers über die Bürokratie bei der Arbeitszeitaufzeichnung klagten: Bis Ostern wollte man die Kritik am Mindestlohngesetz sammeln und dann sollte der Koalitionsausschuss es richten.

 

Dieser tagte nun in der Nacht von Sonntag auf Montag, dem Vernehmen nach über Stunden und mit einigem Streit.

Der Elefant kreißte also und gebar – noch nicht einmal eine Maus. Nichts. Kein Ergebnis. Nicht beim Mindestlohn und auch bei keinem anderen der strittigen Themen.

Gesammelt hatte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles wohl fleißig. Nicht allein der DEHOGA und viele Hoteliers und Gastronomen hatten ja in den vergangenen Wochen und Monaten ihre Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes und des Arbeitszeitgesetzes anschaulich deutlich gemacht, schriftlich und in vielen persönlichen Gesprächen. Wohlgemerkt: Um die 8,50 € ging und geht es dabei schon lange nicht mehr, wohl aber um Bürokratie bei der Arbeitszeitaufzeichnung, vor allem anderen um das lebensfremde Arbeitszeitgesetz und um Absurditäten wie die Dokumentation für Familienangehörige oder die 50-Prozent-Grenze bei Arbeitszeitkonten. Auch aus vielen anderen Branchen waren Hinweise gekommen, immer wieder kehrte insbesondere Kritik zu den Stichworten Arbeitszeitaufzeichnung und Auftraggeberhaftung. Der Änderungsantrag der Unionsfraktion bezog sich auch insbesondere auf diese Punkte und vor allem die CSU machte sich stark.

„Allerdings erklärte Nahles zum Entsetzen ihrer Gesprächspartner von CDU und CSU anschließend alle Probleme einfach für nicht existent.", so beschrieb DIE WELT am 28. April das Geschehen. Dass Änderungen am Gesetzestext selbst und beim Arbeitszeitgesetz kurzfristig nur sehr schwer durchzusetzen sein würden, damit war im Vorfeld schon gerechnet worden. Aber unerwartet kam, dass es auch bei der einfach zu verändernden Verordnung zur Arbeitszeit-Dokumentation keinerlei Bewegung gab. Insbesondere die Absurdität der Verdienstgrenze von 2.958 €, bis zu der dokumentiert werden muss, ist ja kaum zu leugnen. Müsste doch ein Mindestlohnbezieher, um mit 8,50 € Stundenlohn diese Grenze zu überschreiten, mehr als 348 Stunden im Monat arbeiten.

So lagen denn auch die Presse-Kommentare am Montag und Dienstag überwiegend zwischen irritiert und bissig. BILD.de spricht von einem „mageren Ergebnis", das Handelsblatt von einer „vergeigten Chance". Die FAZ wertet die Verweigerungshaltung von Nahles, Gabriel und Oppermann als „Vorwand, sich unangenehmen Kompromissen zu entziehen". Die Süddeutsche Zeitung, typischerweise eher arbeitnehmernah, spekuliert, die SPD habe wohl wenige Tage vor den 1. Mai-Demonstrationen „eine Höllenangst davor gehabt, dass man ihr ein Einknicken vorwerfen könnte" und zitiert Unionspolitiker mit der Einschätzung, langfristig werde die SPD das „Leugnen der bürokratischen Probleme beim Mindestlohn Wirtschaftskompetenz kosten".

Wie geht es jetzt weiter?

Der offizielle Tenor der Bundesregierung lautet, man habe „Fragen identifiziert, an denen weiter gearbeitet" werde. Die Differenzen seien so groß, dass die Regierungsparteien „so schnell nicht zueinander kommen" konnten. Die Fragen lagen ja auch vorher schon auf dem Tisch, damit ist der Ball nun aber an die Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen gespielt. Für den DEHOGA heißt das, noch im Mai entsprechende Gespräche mit den Fraktionssprechern für den Bereich Arbeit & Soziales zu führen. Der Fokus wird dabei natürlich auf den in den meisten Betrieben drängendsten Problemen liegen – sprich Arbeitszeitgesetz und Dokumentation.

Neben den Fragen von Gesetz und Verordnung heißt es jetzt auch, sich verstärkt der Umsetzung durch die Verwaltung zu widmen. Ganz oben auf der DEHOGA-Agenda: Die Verbesserung der Genehmigungspraxis bei Anträgen auf Ausnahme von der täglichen Höchstarbeitszeit nach § 15 Arbeitszeitgesetz (dazu s. unten).
Die Branche darf auch versichert sein, dass der DEHOGA die Kontrollpraxis des Zolls weiter intensiv beobachtet und die notwendigen Gespräche führt.

Insoweit bitten wir weiter um Ihre Erfahrungsberichte zu den Zollkontrollen an warden@dehoga.de. Nur mit diesen ist es uns möglich, punktuelle Verbesserungen im Dialog mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und dem Bundesfinanzministerium zu erreichen.

Wir bleiben am Ball!

Quelle: DEHOGA compact Nr. 17/2015