Demnach soll das monatliche Einkommen, bis zu dem Arbeitszeiten erfasst werden müssen, von aktuell 2.958 auf 1.900 Euro abgesenkt werden. Die jetzige Grenze sei in Bezug auf die Mindestlohnfrage völlig unrealistisch, denn sie würde bedeuten, dass jemand bei 8,50 Euro Stundenlohn 29 Tage im Monat mit einer täglichen Arbeitszeit von 12 Stunden arbeiten müsste, stellte die Unions-Fraktion auch noch einmal in einer Sitzung des Arbeitsausschusses im Deutschen Bundestag heraus. Darüber hinaus will die Union die Dokumentationspflicht für Minijobber abschaffen, sofern ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem Arbeitszeit und Stundenlohn eindeutig hervorgehen.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hingegen erklärte, dass es mit ihr keinen „Mindestlohn light" geben werde. Die Dokumentation der Arbeitszeiten ist aus ihrer Sicht unerlässlich und auch vertretbar. Ohne die Aufzeichnung der Arbeitszeiten wird aus Sicht der SPD Missbrauch Tür und Tor geöffnet und das Gesetz wirkungslos. Allerdings kündigte Nahles an, sich die Erfahrungen in den nächsten Monaten in Ruhe anzusehen und Arbeitgebervertreter und Gewerkschaften dann zu einem Meinungsaustausch einzuladen. Einen Zeitpunkt dafür nannte sie jedoch nicht.
Aus Sicht des DEHOGA muss sich die Politik nun an ihren Ankündigungen messen lassen. „Wir bauen darauf, dass die Union die ja klar kommunizierten Kritikpunkte mit Vehemenz vertreten und die avisierten Änderungen auch vorantreiben wird. Und auch der von Ministerin Nahles angekündigte Meinungsaustausch ist zwingend nötig – und zwar besser früher als später. Denn wir wissen aus mittlerweile unzähligen Gesprächen mit betroffenen Unternehmern, dass es hier nicht um grundloses Gejammer sondern um handfeste Probleme in den Betrieben geht", so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier...
Quelle: DEHOGA compact Nr. 4/2015