Im Handelsblatt, das umfassend zum Thema berichtete, heißt es dazu unter anderem:
„…Auch der Ökonom und frühere Wirtschaftsweise Lars Feld, der Finanzminister Lindner berät, verteidigt den Vorstoß der FDP-Fraktion. Es gehe nicht um die sieben Prozent auf Lebensmittel, sondern um die Steuersubventionen, etwa für die Gastronomie oder Hoteliers, erklärte er. ‚Ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf den Prüfstand zu stellen macht also Sinn, wenn es um die Durchforstung des Steuersystems im Hinblick auf verzerrende Subventionen geht‘, so Feld.
In diesen Punkten zeigen sich auch die Sozialdemokraten offen. ‚Die ermäßigten Sätze für Lebensmittel und Kultur sind für uns als SPD unantastbar‘, sagt Schrodi. Über die Ausnahmen für Gastronomie und Hotels könne man aber gern reden…“ Michael Schrodi ist der finanzpolitische Sprecher der SPD.
Auf unsere Nachfrage reagierte Wolfgang Kubicki, MdB, stellv. Vorsitzender der FDP, sofort und stellte zum „internen“ Papier klar: „Das ist nicht die Position der Fraktion. Wir waren damit noch gar nicht befasst. Das ist der Diskussionsentwurf eines Referenten eines Arbeitskreises – und es ist mir unerklärlich, wer dessen Veröffentlichung veranlasst hat, die schon gestern wieder korrigiert wurde.“
Auch der Parteivorsitzende und Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte sich erst vor wenigen Tagen in einem Interview klar anders positioniert:
„Ich halte angesichts der schwerwiegenden Einschränkungen, die das Gastgewerbe während der Corona-Pandemie hinnehmen musste, weiterhin für richtig, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen angewendet wird. Das hat mich auch bei der Entscheidung zur Verlängerung bis Ende 2023 geleitet. Ich fände auch die unbefristete Anwendbarkeit richtig. Es ist aber kein Geheimnis, dass sich manche Koalitionspartner damit schwertun.“
Seien Sie versichert, dass wir mit all unseren guten Argumenten für die Fortführung der reduzierten Mehrwertsteuer in Gastronomie und Hotellerie kämpfen werden.
Nutzen auch Sie Ihre Kontakte zu Politik und Medien vor Ort, um zu verdeutlichen wie wichtig und richtig die reduzierte Mehrwertsteuer in Hotellerie und Gastronomie ist. Unser Faktenpapier mit 15 zentralen Argumenten finden Sie hier verlinkt. Ebenfalls nutzen können Sie die Europakarten für die Gastronomie, für Gastronomie und Lebensmitteleinzelhandel und für die Hotellerie, die zeigen, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen und auf Speisen in der Gastronomie keine Ausnahme, sondern die Regel in Europa ist.
Angesichts der aktuellen und vielfältigen Herausforderungen sowie aus Wettbewerbsgründen verbieten sich Steuererhöhungen. Und eine solche wäre das Auslaufen des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie und Hotellerie.