Die IBB und die Senatsverwaltung für Wirtschaft berichteten über den Sachstand zur Eröffnung des Liquiditätsfond und diesbezügliche Möglichkeiten.
Schon heute trifft sich ein kleinerer Arbeitskreis, bestehend aus Berlin Partner und den Banken, um eine Checkliste beziehungsweise Kriterien für die Beantragung von Überbrückungskrediten zu erarbeiten. Ziel ist es, einen einheitlichen Kriterienkatalog für alle Banken zu erstellen.
Schon nächste Woche sollen entsprechende Information herauszugeben werden, die Auskünfte darüber geben, wie, wann und wo die Kredite beantragt werden können.
Es werde ein vereinfachtes, schnelles und möglichst unbürokratisches Verfahren geben, so das Versprechen der Senatsverwaltung für Wirtschaft.
Folgende Handlungsempfehlung seitens des DEHOGA Berlin: Sie sollten den vorläufigen Jahresabschluss 2019, eine Summen- und Saldenliste, eine BWA sowie eine Liquiditäts-Planung vorliegen haben oder unbedingt kurzfristig anfertigen – sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem Steuerberater. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.