Kurzer Bericht zum GEMA-Webinar: Anwendung Fußball-EM-Tarif 2024

Wir möchten Ihnen zum gestrigen Webinar der GEMA zum Fußball-EM-Tarif 2024 eine kurze Rückmeldung geben.

Die Zahl der Teilnehmenden des Webinars war begrenzt, so dass leider nicht alle Interessenten digital dabei sein konnten. Eine Aufzeichnung gab es nicht.

Umfangreiche Informationen rund um die Tarife zur Fußball-EM finden Sie im DEHOGA-Merkblatt sowie auf der Website der GEMA. Das Webinar ergänzte diese Informationen insoweit mit der Möglichkeit, Fragen zum EM-Sondertarif bzw. den EM-Tarifen direkt an die GEMA zu stellen.

Wichtige Hinweise:

Wer schon eine GEMA-Lizenz hat, die TV-Übertragungen abdeckt, benötigt für die Übertragung der EM-Spiele keine Extra-Lizenz.

Wer jedoch eine Lizenz erwerben muss, sollte die TV-Nutzungen zur Fußball-EM über das Online-Portal der GEMA anmelden. Nur dann wird der Verbandsrabatt von 20 % berechnet.

Bestehen bereits Verträge mit der GEMA, z.B. über die Wiedergabe von Tonträgern/ Hintergrundmusik oder Radio, kann eine Lizenz zum regulären Tarif für die „Wiedergabe von Fernsehsendungen“ (Tarif FS) günstiger sein als der EM-Sondertarif bzw. die EM-Pauschale.

Die GEMA hat im Webinar betont, dass sie den Nutzern/ Veranstaltern den insgesamt günstigsten Tarif anbieten wird. Sie prüft dazu bei der Anmeldung auch, ob der Betrieb mit der GEMA bereits Verträge geschlossen hat, die eventuell schon die TV-Übertragungen während der EM abdecken.

Fragen aus dem Webinar:

Nachfolgend einige Antworten zu Fragen, die der GEMA im Webinar gestellt wurden und die eventuell auch bei Ihnen und Ihren Mitgliedern bestehen. Sie betreffen insbesondere die Lizenzierungen, wenn die EM-Spiele in mehreren Räumen (z.B. mehrere Restauranträume) bzw. drinnen und draußen (z.B. Restaurantraum und Biergarten) gezeigt werden und mehrere TV-Geräte/ Leinwände genutzt werden.

  • Werden EM-Spiele in mehreren Räumen gezeigt, ist grundsätzlich jeweils eine separate Lizenzierung/ ein Vertrag für jeden Raum erforderlich, in dem eine Übertragung erfolgt. Werden die Spiele drinnen und draußen übertragen, sind jeweils der Innenbereich sowie der Außenbereich zu lizenzieren.
  • Bei Bildschirmen mit einer Bilddiagonale über 106 cm/ 42 Zoll ist für die Vergütungshöhe die Raumgröße maßgeblich. Bei kleineren TV-Geräten kommt es auf die Anzahl der Geräte an.
  • Werden in einem Raum bzw. auf einer Fläche mehrere Bildschirme mit unterschiedlichen Diagonalen aufgestellt (Diagonalen über 106 cm/ 42 Zoll sowie unter 106 cm/ 42 Zoll), ist für die Lizenzierung der Bildschirm mit der längsten Diagonale maßgeblich, also von über 106 cm/ 42 Zoll. Das heißt, die Berechnung richtet sich in diesem Fall nach der Raumgröße/ Fläche. Es können dann beliebig viele große und kleine Bildschirme im Raum bzw. auf der Fläche aufgestellt werden.

Weitere Informationen & GEMA-Hotline:

Einzelne Fragen beantwortet die GEMA auch in ihren FAQ auf ihrer EM-Landing-Page.

Zudem hat die GEMA eine Hotline eingerichtet. Erreichbar ist diese unter 0331. 240421046 von Montag bis Freitag, 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Das DEHOGA-Merkblatt ist auf unserer DEHOGA-Website eingestellt unter AKTUELL: Fußball-EM 2024