1. 2 Videos anschauen, um Überblick zu erhalten
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video
Die geplanten Erleichterungen zur Kurzarbeit, die demnächst in Kraft treten sollen, sind in den Videos noch nicht enthalten. Es ist vorgesehen, dass Kurzarbeit zukünftig möglich ist, wenn 10 Prozent der Arbeitnehmer von einem zeitlichen Arbeitsausfall von mindestens 10 Prozent betroffen sind. Zudem sollen SV-Beiträge voll erstattet werden.
2. Merkblatt DEHOGA FAQ zur Kurzarbeit lesen.
Merkblatt FAQ Kurzarbeit 8. Juni 2020
Merkblatt FAQ Arbeits- und Sozialrecht 20. März 2020
3. Kurzarbeit schriftlich mit dem Mitarbeiter vereinbaren
Wenn Sie einen Betriebsrat haben, muss eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden
Wenn Sie keinen Betriebsrat haben, muss eine Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, sofern nicht bereits eine Kurzarbeit laut Arbeitsvertrag möglich ist.
Formulierungshilfen zum Arbeitsvertrag von Kurzarbeit
4. Sprechen Sie vorab mit der Agentur für Arbeit, bevor Sie Anträge stellen
E-Mail-Adressen zur Kontaktaufnahme:
arbeitgeberservice-berlin[at]arbeitsagentur.de
5. Arbeitsausfall gegenüber der Agentur für Arbeit anzeigen
Im Regelfall erhalten Sie nach der Anzeige über den Abreitsausfall einen Bescheid der Bundesagentur für Arbeit mit weiteren Hinweisen.
6. Antrag auf Auszahlung von Kurzarbeitergeld stellen (binnen drei Monaten)
Antrag auf Kurzarbeitergeld KUG
Abrechnungsliste Kurzarbeitergeld
7. Für Detailfragen
Merkblatt der Agentur für Arbeit
8. Vereinbarungen zur Nebentätigkeit in der Kurzarbeit
Vereinbarung Nebentätigkeit Kurzarbeit Minijob 3. April 2020