Die IHK Berlin hat hierzu ein Merkblatt erstellt, das die aktuelle Einschätzung zum Kug für Auszubildende widerspiegelt und bei Bedarf aktualisiert wird (Stand 24. April 2020).
Sofern Sie Kurzarbeitergeld für Auszubildende beantragen und es Rückfragen Ihres Beraters beim zuständigen Arbeitgeberservice gibt, empfehlen wir auf das Merkblatt der IHK Berlin zu verweisen.