Wie bereits berichtet, sind die Energielieferanten nach den gesetzlichen Regelungen zu den Energiepreisbremsen für Gas und Strom verpflichtet, jedem Kunden bis zum 15. Februar, spätestens bis zum 1. März 2023 mitzuteilen, wie sich die Energiepreisbremsen konkret auf den jeweiligen Energieanschluss auswirken. An die RLM-Kunden unter Ihnen richten wir weiterhin die herzliche Bitte, uns das Auskunftsschreiben bzw. die Information Ihrer Energieversorger zur Verfügung zu stellen. Um die Benachteiligung durch das Referenzjahr 2021 gegenüber der Politik mit belastbaren Zahlen belegen zu können, wären wir zudem sehr dankbar, wenn Sie uns auch Ihre Gesamtverbräuche bei Gas und Strom für die Jahre 2019, 2021 und 2022 über meier[at]dehoga.de übermitteln würden. An dieser Stelle danken wir auch herzlich allen RLM-Kunden, die unserem Aufruf aus der vergangenen Woche bereits gefolgt sind und uns die Informationen schon zur Verfügung gestellt haben.