Informationen zu Abschlussprüfung beim Kurzarbeitergeld

Wie Sie wissen, wird – vom Gesetzgeber vorgeschrieben – in Betrieben, die Kurzarbeit beendet haben, durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine vollständige Abschlussprüfung für den gesamten Zeitraum der Kurzarbeit durchgeführt. Durch diese soll sichergestellt werden, dass die vorläufig gewährte Leistung auch in der korrekten Anspruchshöhe ausgezahlt wurde.

Im Rahmen dieser Abschlussprüfung benötigt die BA von den Betrieben weitere Unterlagen. Dies bedeutet für die Unternehmen einen zusätzlichen Aufwand, der jedoch leider nicht zu vermeiden ist. Die BA setzt alles daran, so aufwandsschonend wie möglich vorzugehen.

In einem Schreiben wird Ihnen individuell mitgeteilt, zu welchem Termin welche Unterlagen, für welche Zeiträume und für welche Mitarbeiter übersandt werden müssen. Die infrage kommenden Unterlagen sind unten exemplarisch aufgeführt. Die Unterlagen für die Abschlussprüfung können jetzt datenschutzkonform, einfach, schnell und komfortabel ohne vorherige Registrierung unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/kurzarbeitergeld-dokumente-hochladen hochgeladen werden. Dies erspart Zeit, Kopieraufwand und Portokosten. Unnötiger zusätzlicher Aufwand kann auf beiden Seiten vermieden werden, wenn die angeforderten Unterlagen von den Unternehmen vollständig und termingerecht übersandt werden.

Für die Beantwortung häufig auftretender Fragen rund um das Thema Abschlussprüfungen hat die BA eine FAQ veröffentlicht. Diese ist unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/abschlusspruefung-kurzarbeit aufrufbar.

Welche Unterlagen werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft?

Folgende Unterlagen werden unter anderem für die Abschlussprüfung benötigt:

  • Arbeitszeitnachweise und Arbeitszeitkonto: Diese können formlos in schriftlicher oder in digitaler Form im Betrieb geführt werden.
  • Entgeltabrechnungen: Das heißt: Gehalts- oder Lohnabrechnung
  • Die Einzelvereinbarung mit Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder die Betriebsvereinbarung mit Ihrem Betriebsrat über die Einführung von Kurzarbeit
  • Kündigungsschreiben und/oder Aufhebungsverträge
  • Urlaubsplan oder Urlaubsliste


Daneben können je nach Fallgestaltung folgende Unterlagen zusätzlich benötigt werden:

  • Lohnjournale
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Berechnungsprotokoll von Soll- und Ist-Entgelt für das Kurzarbeitergeld
  • Nachweis des Kinderfreibetrags bei Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit der Steuerklasse V und VI (zum Beispiel durch Kindergeldbescheid oder Lohnsteuermerkmale des Ehepartners)
  • Auftragsbücher und betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Auszahlungsnachweise: Dies ist der Nachweis, dass das Kurzarbeitergeld von Ihnen an die Arbeitnehmer ausgezahlt worden ist (zum Beispiel durch Kontoauszug, Quittung).