Nach der 1. Woche ist geplant, die anderen Semester an je 2 Tagen in der Schule zu unterrichten und für die restliche Zeit Aufgaben für die Heimarbeit zu verteilen, welche kontrolliert und bewertet werden. Das heißt, der Unterricht findet inhaltlich im vollen Umfang statt – nur an verschiedenen Orten. Zusätzlich halten die Lehrkräfte den Kontakt per Cloud und Videokonferenzen. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass die Auszubildenden für ihre jeweilige Turnuswoche auch freigestellt werden! Auf Grund der Erfahrungen, welche wir ab dem 4. Mai 2020 sammeln, werden wir am 6. Mai 2020 entscheiden, ob wir ab dem 11. Mai (Y und D Turnus) oder ab dem 18. Mai (Z und A Turnus) mit dem Unterricht beginnen. Detaillierte Informationen erhalten Sie dann per Newsletter und auf unserer Website.
Das OSZ-Gastgewerbe ist sich der gerade für die gastronomischen Betriebe schwierigen Lage bewusst und wird alles tun, damit die Auszubildenden gut betreut durch die Krise kommen und die Ausbildung erfolgreich abschließen können. Dabei benötigen die Kollegen der Berufsschule Ihre Unterstützung. Sollten Sie Anregungen oder Fragen haben, können Sie sich gern an das OSZ-Gastgewerbe wenden. Für alle Fragen, die Abschlussprüfungen betreffend wenden Sie sich bitte an die IHK.
Aufruf der Berufsschule
Das OSZ Gastgewerbe bittet darum, dass Auszubildenden die entsprechenden Lernzeiten für die Bearbeitung der digitalen Lernangebote des OSZ Gastgewerbe eingeräumt werden, da auch weiterhin eine vollständige Beschulung im Präsenzunterricht nicht möglich ist.
Quelle: OSZ-Gastgewerbe