Hierzu hat die GEMA auf ihrer Webseite Informationen und Rechenbeispiele veröffentlicht. Link: https://www.gema.de/musiknutzer/tarifuebersicht/netto
I. Dazu folgende Hinweise vorab:
1. Bitte prüfen Sie neue Vertragsangebote/Rechnungen der GEMA genau. Zu achten ist insbesondere darauf, ob ggf. Angaben zu Eintrittsgeldern/Umsätzen, die bisher in Bruttobeträgen angegeben waren, für Musiknutzungen ab 2023 zum Nettobetrag umgerechnet worden sind. Der Nettobetrag ist nun für die Berechnung der Vergütungshöhe maßgeblich. Nach Angaben der Gema soll die Umstellung kostenneutral erfolgen.
Ein Mitglied informierte uns jedoch, dass die Umstellung dort nicht geklappt hat, sondern aus 10 Euro Bruttoeintrittsgeld (vorher) nun 10 Euro Nettoeintrittsgeld gemacht wurden.
Wir bitten Sie daher, uns umgehend zu informieren, falls vergleichbare Fälle bei Ihnen auftauchen.
2. Achten Sie bei der Anmeldung von Veranstaltungen/Musiknutzungen, die ab dem 1. Jnauar 2023 stattfinden, darauf, dass künftig die Nettobeträge anzugeben sind. Dazu gegebenenfalls die im Kundenkonto hinterlegten Angaben geändert werden. Die GEMA hat mitgeteilt, dazu ab dem 21. Dezember 2022 gesonderte Anschreiben an Kunden mit bestehenden Dauerlizenzen zu versenden.
II. Keine Schlechterstellung durch die Umstellung
Die GEMA sicherte zu, dass mit der Umstellung Netto auf Brutto keine Schlechterstellung verbunden ist.
Sollten Ihnen aufgrund der Umstellung dennoch Zusatzbelastungen oder sonstige Nachteile entstehen, informieren Sie uns bitte. Wir würden die GEMA dann entsprechend kontaktieren.