Für die von der Corona-Pandemie besonders hart betroffenen Clubs, Discotheken und Nachtbetriebe konnte der DEHOGA eine Befreiung von der für 2022 vorgesehenen 2,5 %igen linearen Erhöhung erreichen. Hiervon profitieren Nutzer der Tarife M-CD II 2, U-T und WR-N mit Tonträgermusik bzw. mit Livemusik.
Trotz dieses Erfolges kommen dennoch u.a. auf die Nachtgastronomiebetriebe Tariferhöhungen zu, da in 2022 die letzte Stufe der mehrjährigen Einführungsphase für Musikwiedergaben in Musikkneipen, Clubs, Discotheken, Stripteaselokalen etc. greift. Aber auch die Tarife für Einzelveranstaltungen mit Eintritt (Tarife U-V, M-V für Livemusik oder Tonträgermusik) erhöhen sich aufgrund vereinbarter, auf mehrere Jahre verteilter Anpassungen.
Weitere GEMA-Forderungen, die zu Veränderungen und Kostensteigerungen in anderen Tarifen geführt hätten, konnten im Interesse der Verbandsmitglieder abgewehrt werden.
Ausschließlich Verbandsmitglieder erhalten kostenfrei als unerlässliches Nachschlagewerk das von der Bundesvereinigung der Musikveranstalter herausgegebene „GEMA-Handbuch 2022“ mit allen maßgeblichen GEMA-Tarifen sowie mit wichtigen Anwendungshinweisen zu einzelnen Tarifen. Der DEHOGA stellt für seine Mitglieder zudem eine „Übersicht zum Hotelsendetarif 2022“ mit allen Anspruchstellern und deren Tarifen/rabattierten Mitgliedertarifen zur Verfügung. Weitere GEMA-Tarife sind auf der Internetseite: www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/ (bitte runterscrollen) einseh- und downloadbar.
Das GEMA-Handbuch 2022 können Sie sich im Mitgliederbereich unter der Rubrik "GEMA und Urheberrecht" herunterladen. Hierfür halten Sie bitte Ihren Login bereit.