I. Eingabe konkreter Aufwendungen im U-V-Tarif
So sieht der U-V-Tarif für Veranstaltungen mit einem Netto-Eintrittsgeld von bis zu 64,00 EUR Folgendes vor: „Sofern im Eintrittsgeld ein Menü- bzw. Buffetanteil und/oder eine das übliche Getränkeangebot umfassende Getränkepauschale inkludiert ist (Arrangement-Preis), wird dies bei Veranstaltungen mit einem Netto-Eintrittsgeld von bis zu 64,00 EUR mit einem Anteil von 2/3 des Netto-Eintrittsgeldes pauschal in Abzug gebracht, soweit der Veranstalter nicht höhere Aufwendungen belegt.“ (U-V-Tarif, unter II.)
Es werden in diesen Fällen also pauschal 2/3 in Abzug gebracht oder aber der Veranstalter belegt, dass er höhere Aufwendungen hatte.
Bei der Online-Meldung über das Portal ist jedoch für Veranstaltungen mit bis zu 64,00 EUR Netto-Eintrittsgeld die Eingabe der konkreten, höheren Aufwendungen nicht ohne Weiteres möglich. Es werden im Portal immer pauschal 2/3 abgezogen.
Höhere Aufwendungen werden so nicht berücksichtigt, wodurch es zu Überzahlungen kommen kann. Die jeweiligen Rechnungen müssen gegebenenfalls erst bei der GEMA reklamiert werden.
II. GEMA – Vorgehen bei der Eingabe: Hinweistext im Bemerkungsfeld
Wir haben die GEMA hierzu kontaktiert. Sie teilte uns mit, dass bei Anmeldungen von Veranstaltungen (Tarif U-V) mit höheren Aufwendungen im Bemerkungsfeld ein Hinweistext erfolgen müsse, zum Beispiel: „Wir bitten um Berücksichtigung des höheren Aufwandes; Kalkulation wird separat eingereicht“.
Leider sei es aus systemtechnischen Gründen nicht möglich, den Nachweis im gleichen Zuge einzureichen, sodass nach Anmeldung der Veranstaltung über den Button „Änderung beantragen“ anschließend „Meine Veranstaltung“ wählen, die Kalkulation hinzugefügt werden könne.